Zertifizierter Gebäudesicherheitsprüfer nach ÖNORM B 1300 und B 1301
Eigentümer von Wohngebäuden tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit in ihren Gebäuden und haben aus diesem Grunde dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Die Liegenschafts- bzw. Eigentümergemeinschaften sind daher mit zahlreichen Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten konfrontiert, um für den sicheren Zustand des Gebäudes Sorge zu tragen und den vom Grundstück und/oder dem Wohngebäude ausgehenden Gefahren entgegenwirken zu können sowie erkennbare Gefahren zu verhindern.
In diesem Kontext kommt den seitens der Rechtsprechung entwickelten "Verkehrssicherungspflichten" oder der "Bauwerkehaftung" gem. § 1319 ABGB eine zentrale Bedeutung zu.
Wir übernehmen für Sie gerne die Aufgabe der Erstbegehung und auch der jährlichen Wiederkehrenden Begehung und Überprüfung.
Wir erstellen für Sie die notwendigen Unterlagen und Dokumentationen zur Objektsicherheitsprüfung nach der ÖNORM B 1300.